95 % der Geschäftsführer haften bei der bAV privat – weil die Versorgungszusage arbeitsrechtlich nicht sauber steht. In dieser Anleitung zeige ich dir in 3 Schritten, wie du die Haftung abstellst und den vollen Steuervorteil holst.
Die Haftungsfalle: Nach § 1 BetrAVG haftet der Arbeitgeber – deine Firma und im Zweifel du – für jede Zusage. Ein Formfehler genügt, und die bAV wird zum persönlichen Risiko.
Versorgungszusage arbeitsrechtlich korrekt aufsetzen – so haftet die Firma geordnet, nicht du persönlich.
Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage – bei GGF gelten Sonderregeln (Angemessenheit & Erdienbarkeit).
Betriebsausgabe, Entgeltumwandlung und Sozialabgaben clever kombinieren – damit bis zu 12.000 € im Jahr bei dir bleiben.
Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten Vorteile hängen von deiner persönlichen Situation ab. Mit dem Absenden stimmst du dem Erhalt der Anleitung und gelegentlicher E-Mails zu (Widerruf jederzeit).